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VORSICHT SATIRE ! 

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Für die Richtigkeit der gemachten Angaben kann aus rechtlichen Gründen keine Gewähr übernommen werden.

Bewertungskriterien - kein Geheimnis

Zitat der Bürgerbeauftragten:

 

Frage Nr. 3781

 

Wann sollten die in § 19 (4) SOGY genannten Kriterien den Eltern mitgeteilt werden?
"Die allgemein für die Bewertung der Leistungen in den
einzelnen Fächern maßgebenden Kriterien hat der Fachlehrer den Schülern und, soweit die Schüler nicht volljährig sind, ihren Eltern darzulegen."

Antwort vom 01.06.2005:

Siehe Antwort auf Frage 3782.

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Frage Nr. 3782

 

Zusatz: Mein Kind besucht nun schon die 8. KLasse des Gymnasiums und mir wurden bisher noch nie solche Kriterien z.B. beim Elternabend mitgeteilt. Wie komme ich und alle Eltern an diese Informationen? P.S.In der Grundschule erfolgte die Information.

Antwort vom 01.06.2005:

(Fortsetzung aus Frage 3781) Es gilt hier auch § 19(3)der Schulordnung Gymnasien - SOGY - , letzter Satz, dass diese Informationen am Beginn des Schuljahres zu erfolgen haben. Bitte verständigen Sie sich mit dem Klassenelternsprecher, dass er diese Information einfordert.

Natürlich hat der Fachlehrer gemäß § 19(4)SOGY den Eltern eines nicht volljährigen Schülers diese Kriterien auch auf Verlangen darzulegen.

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Gilt auch für die Mittelschule!

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Es gibt Lehrer , welche zum Schuljahresbeginn ganz exakt für jeden Lernbereich die Anzahl und Art der Noten und weitere Kriterien bekannt geben.

Im Gegenzug gibt es auch Lehrer, welche dies auf konkrete schriftliche Nachfrage verweigern und im laufenden Schuljahr immer mal neue " fragwürdige" Formen der Bewertung erfinden und an den Schülern austesten.