Welche Regelungen gibt es für die Angabe von Fehlstunden auf Zeugnissen? Darf eine Aufrechnung z.B. 6 Stunden= 1 Fehltag erfolgen?
In der »Verwaltungsvorschrift Zeugnis« steht dazu Folgendes:
In den Halbjahresinformationen und Zeugnissen aller Schularten, mit Ausnahme für die Klassenstufe 1 der Grund- und Förderschulen sowie für die übrigen
Klassenstufen der Schulen für geistig Behinderte und Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen und der Abschlusszeugnisse, der
Abgangszeugnisse und Zeugnisse zur Schulentlassung, ist im Feld »Bemerkungen« die Eintragung der vom Schüler im jeweiligen Bewertungszeitraum insgesamt entschuldigt und unentschuldigt
versäumten Unterrichtstage wie folgt vorzunehmen:
Fehltage entschuldigt: unentschuldigt:
In der Klassenstufe 1 der Grund- und Förderschulen sowie für die übrigen Klassenstufen der Schulen für geistig Behinderte und Schüler mit Förderbedarf im
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen ist die Eintragung der Fehltage in den für die Verbaleinschätzung vorgesehenen Zeilen
vorzunehmen.
Eine Rechnung nach Fehlstunden kann demnach nicht erfolgen. Was zählt sind die Fehltage, unabhängig von den Fehlstunden.
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[ von: Geben Sie hier Ihren Namen ein! ]
Sehr geehrter Herr Dr. Siegemund, ist es legitim, dass nach wie vor auf den Halbjahreszeugnissen der Abschlussklassen der Mittelschule die
entschuldigten- bzw. die unentschuldigten Fehltage vermerkt werden?
Danke im Voraus. MfG E. Gabriel (Dresden)
Es ist legitim und entspricht der Ziffer 7 (Zeugnisformulare) der Zeugnisverwaltungsvorschrift. Die Erstausbilder legten Wert auf diese Angaben.
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Hallo,
soweit mir bekannt ist erscheinen auf Abschlusszeugnissen des Gymnasiums keine Fehltage und Fehlstunden. Kann ein
Lehrer in dem Feld für Bemerkungen diese Fehlstunden erwähnen oder den Schüler in anderer Art und Weise vor späteren Arbeitgebern diskreditieren?
mfg
Das Angeben von unentschuldigten Fehltagen auf einem Abschlusszeugnis ist zwar keine Diskreditierung (denn es wird ja nichts Falsches und Ehrenrühriges behauptet, wie bei einer Diskreditierung, sondern lediglich eine Tatsache mitgeteilt), ist aber im Vordruck nicht vorgesehen, auch wenn potenzielle Arbeitgeber es immer wieder verlangt haben. Demzufolge darf es auch nicht als Zusatzinformation in der verbalen Beurteilung auftauchen (denn sonst wäre die Angabe ja generell im Vordruck vorgesehen).
[ von: diethaard hundeshagen, leipzig 041157 gottschallstr.6 ]
ich kann nicht verstehen wieso auf sächsiŽschen zeugnissen fehlstunden erscheinen? meine tochter muss sich in den a. bundesländern mit unentschuldigten fehlstunden,
die aus öpvn- verspätungen resultieren bewerben.
In sächsischen Schulzeugnissen und Halbjahresinformationen werden nicht Fehlstunden, sondern nur Fehltage
eingetragen. Einzelne Fehlstunden werden nicht zu Fehltagen addiert. Eine andere Praxis ist unzulässig.
Wenn Schulstunden wegen nachweislicher ÖPNV-Verspätungen versäumt wurden, sind sie nicht dem Schüler anzulasten und werden nicht ins Zeugnis eingetragen. Wenn
allerdings der Schüler selbst Versäumnisse von Tagen verschuldet hat, werden sie in den Zeugnissen und Halbjahresinformationen eingetragen, um Schüler und Eltern darauf hin zu weisen.
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Mein Sohn besucht eine Grundschuile in Dresden. Seit ca. 5 Wochen ist er zur Kur und besucht dort die Klinikschule. Er erfüllt u.a. die vom Grundschullehrer
mitgegebenen Aufgaben.
Auf dem Zeugnis wurden über 25 Fehltage eingetragen, mit der Begründung, er besuche ja nicht unsere Schule. Ist dies wirklich im Sinne der
Neuregelung?
Gemäß der Neuregelung werden Fehltage auf dem Zeugnis oder der Halbjahresinformation eingetragen.
Offenbar hat die Schule die Neuregelung missverstanden. Wenn eine Bestätigung der Klinikschule über den Schulbesuch Ihres Sohnes bei seiner Schule vorlag,
hätten nicht Fehltage eingetragen werden dürfen, sondern höchstens eine Bemerkung über den Besuch der Klinikschule.