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Hausaufgaben

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Für Gymnasien und Mittelschulen gelten hier verschiedenen Regeln.

                                                                                      

                                                                      Grundschulen/ Förderschulen: siehe ganz unten

 

Dazu steht für die Mittelschule in der SOMIAP:

  

§ 22 

Hausaufgaben

(1) Hausaufgaben sind so vorzubereiten und zu stellen, dass die Schüler sie ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewältigen können. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgaben sind dem Alter und dem Leistungsvermögen der Schüler anzupassen. Die Lehrer sind verpflichtet, die tägliche Gesamtbelastung des Schülers angemessen zu berücksichtigen.

(2) Hausaufgaben werden in der Regel im Unterricht besprochen und zumindest stichprobenweise überprüft.

(3) Ferien sind in der Regel von Hausaufgaben freizuhalten.

 

Für Gymnasien steht in der SOGY:

 

§ 24

(1) Hausaufgaben müssen in innerem Zusammenhang mit dem Unterricht stehen und sind so zu stellen, dass sie von den Schülern selbstständig und in

angemessener Zeit bewältigt werden können. Dies gilt auch für die Erteilung von Hausaufgaben über die Ferien.

(2) Hausaufgaben werden in der Regel im Unterricht besprochen und zumindest stichprobenweise überprüft.

 

Kommentar:

 

Für Mittelschulen gilt:

 

- keine Hausaufgaben in den Ferien (begründete Ausnahmen 

                                                                                                       möglich)

- die tägliche Gesamtbelastung ist zu berücksichtigen;

Da dort nicht ausdrücklich steht die tägliche schulische Gesamtbelastung, umfasst das auch die private Gesamtbelastung. z.B. für Arztbesuche, Therapien, Sportvereine etc.

 

Für Gymnasien gilt:

 

- (angemessene) Hausaufgaben in den Ferien sind  

  üblich

 

     

Was das Kultusministerium als angemessen ansieht, hat der Bürgerbeauftragte so formuliert / Zitat:

 

Frage Nr. 5525

 

Guten Tag,
dürfen über die Ferien an einem Gymnasium Hausaufgaben aufgegeben werden, für welche die Schüler relativ viel Zeit benötigen und so ihre Ferien nicht wirklich zur Entspannung und zum Abschalten vom Schulalltag nutzen können?

Antwort vom 22.02.2007:

Ja.

§ 24(1) der Schulordnung Gymnasien - SOG> - gestattet ausdrücklich, Hausaufgaben über die Ferein aufzugeben, wenn sie in angemessener Zeit bewältigt werden können.

Offenbar handelt es sich um die noch laufenden Winterferien. Selbst die umfangreichste Hausaufgabe wird insgesamr nicht mehr als einen halben Tag in Anspruch nehmen. Also bleiben noch 9 1/2 Ferientage und zwei Wochenenden zum Entspannen und Abschalten vom Schulalltag, nämlich 27 halbe Tage gegenüber einem halben Arbeitstag, weniger als 4% der gesamten Fereinzeit also für die Hausaufgabe. Und dieses Verhältnis kann man sehr entspannt sehen.

 

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Für Grundschulen ein Zitat der Bürgerbeauftragten:

 

Frage Nr. 6905

Warum .... ? Hallo!!!
Mein Sohn ist in der 2. Klasse. Er muß bis nach den Ferien ein Buch von 64 Seiten lesen und dazu ein Lese- Tagebuch schreiben. Und eine Blättersammlung von ( 6 Stück) anlegen. Ist denn das rechtens?

Antwort vom 04.11.2008:

§ 17 der Schulordnung Grundschulen - SOGS - sagt, dass Ferien von Hausaufgaben freizuhalten sind.......

Vollständiger Text

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Für Förderschulen ein Zitat der Bürgerbeauftragten:

 

Frage Nr. 6827

 

Wie verhält sich die Hausaufgabenregelung bei Förderschulen mit Grundschullehrplan? Kann man Hausaufgaben übers Wochenende stellen?

Antwort vom 15.09.2008:

§ 27(3) der Schulordnung Förderschulen - SOFS - sagt: " Tage mit Nachmittagsunterricht, Wochenenden, Feiertage und Ferien sind in der Regel von Hausaufgaben freizuhalten." Das gilt für alle Förderschulen unabhängig vom Lehrplan, wie in § 1 der SOFS zu lesen ist.

Also kann man in Ausnahmefällen auch Hausaufgaben über das Wochenende stellen, weil es "in der Regel" heißt.