Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin als Lehrerin an einem Gymnasium tätig.Im Kollegium existieren unterschiedliche Meinungen, wie ein Schülerhefter im jeweiligen Fach zu bewerten ist.Ist es rechtlich vertretbar, pro Schuljahr eine Leistungsbewertung für die Hefterführung vorzunehmen und eine Fachnote zu erteilen oder betrifft die Note für den Hefter ausschließlich die Kopfnote "Ordnung"?
Bewertung von Heftern können unter "Sonstige Leistungen" in die Fachnote eingehen. Folgende Bedingungen sind aber dabei
einzuhalten:
- Die Bewertung muss zu Schuljahresbeginn angekündigt werden.
- Die Bewertung muss alters- und fachspezifisch sein.
- Die Schüler sind über fachliche Bewertungsschwerpunkte zu orientieren.
- Korrektur und Bewertung müssen transparent und begründet sein.
Die Hefterführung kann nur entweder mit einer Fachnote oder mit einer Ordnungsnote bewertet werden.
Fachspezifisch ist nur das, was im jeweiligen Fach im Lehrplan steht!
Diese Dinge lassen sich im Normalfall einzeln für Bewertungen ausheften!
(2) Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die gesamten während eines Schuljahres in den einzelnen Fächern erbrachten Leistungen werden mit folgenden Noten bewertet:
(3) Anforderungen im Sinne des Absatzes 2 sind die im Lehrplan festgelegten Ziele und Inhalte sowie der Grad der selbstständigen und richtigen Anwendung der Kenntnisse,Fähigkeiten und Fertigkeiten, einschließlich der Art der Darstellung.
Kommentar:
Eine Hefterbewertung im Fach Geografie, welche bewertet Rechtschreibung, Form, Vollständigkeit, Farbeinsatz, richtige Reihenfolge , Aufbewahrung Arbeiten etc., darf nicht mit einer Fachnote erfolgen. Diese Kriterien gehören nicht zu den im Lehrplan festgelegten Zielen dieses Faches. Dafür gibt es schließlich Kopfnoten.
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S. g. Frau Kelch, laut SOMIAP obl. die Aufbewahrung v. Arbeiten( Dokum.) den Eltern oder vollj. Schülern. Darf ein Lehrer vorschreiben, dass diese im Hefter des Schülers (11J. u. ni. ordnungsliebend) aufbewahrt werden. Bei nicht »Befolgung« durch die Eltern darf er es als Leistungsverweig. in eine Fa.note einfließen lassen. Bin ich berechtigt die Arbeiten sicher ständig zu Hause aufzubewahren?
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die Sachlage ist für mich schwer zu beurteilen, weil nicht klar wird, welche pädagogischen Interessen der Fachlehrer verfolgt. Vielleicht könnten Sie
bitte noch ergänzen, ob Sie oder Ihr Sohn die Arbeiten aufheben soll und wenn ja, warum? Gibt es einen speziellen Hintergrund?
Vielen Dank!
Zu F. 7592 /ANWEISUNG d. L. ohne Grund. Da Aufbew. MIR OBLIEGT, Abheft. d. Arb. zu Hause, Mitteil. darüber an Lehrer. Bei auch sonst strittigen Hefterbewert. gab es Punktabzug, weil Arb. nicht im Hefter. DAS darf ER so bestimmen!!! Direkt. d. gleich. Ansicht. Darf Lehrer dies BEFEHLEN und bestrafen, trotz Hinweis in SOMIAP.
Wenn die Schule beschlossen hat, die Klassenarbeiten an die Eltern auszuhändigen, kann der einzelne Lehrer nicht verlangen, die Klassenarbeiten im Hefter einzuheften und auch keine Benotung vornehmen, falls dieser Aufforderung nicht gefolgt wird. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich an den Elternrat der Schule zu wenden, um das zu klären.