Pages to the People

ooooooooooooooooooooooooooo

VIELEN DANK ! VIELEN DANK !

 

wwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwww

www.lesen-lernen.info www.lesen-lernen.info

...............................................................

www.schulkritik.de

 

www.lernen-ohne-angst.de

 

Elternvertretungen

www.ler-sachsen.de

www.ker-vogtlandkreis.de

 

 

.............................................................

 

VORSICHT SATIRE ! 

............................................................

Für die Richtigkeit der gemachten Angaben kann aus rechtlichen Gründen keine Gewähr übernommen werden.

Benotung Kompetenztest

Zitate Bürgerbeauftragte:

 

Frage Nr. 7483

 

Ist es zulässig den Kompetenztest in teilen (ca.n.14 Tagen) als KA zu schreiben und zu bewerten?

Antwort vom 06.04.2010:

Nein. Die Kompetenztests sind vorrangig als Instrumente zur Kompetenzerfassung konzipiert, nicht als Benotungsinstrumente. Als Diagnoseinstrument dienen sie in erster Linie der Unterrichtsentwicklung mit dem besonderen Blick auf die individuelle Förderung der Schüler. Die Aufgaben des Tests stehen nicht im direkten Zusammenhang mit aktuellen Unterrichtsinhalten. Die für die Korrektur der Tests erstellten Hinweise enthalten Lösungserwartungen, welche nur richtig gelöste Aufgaben und falsch bzw. nicht gelöste Aufgaben
unterscheiden (Kennzeichnung durch 1 oder 0). Es wird dabei nicht der Schwierigkeitsgrad und die Komplexität der Anforderung berücksichtigt. Damit werden keine - wie bei Klassenarbeiten
üblich - Bewertungseinheiten vergeben. Kompetenztests eignen sich deshalb nicht als Klassenarbeiten und werden nicht benotet. Im Rahmen der individuellen Förderung ist es sinnvoll, die Ergebnisse des Kompetenztests mit verbalen Bewertungsformen an Schüler und Eltern rückzumelden. Diese Hinweise und Informationen sind auch vom Sächsischen Bildungsinstitut an die Schulen weitergeleitet worden.

 

Frage Nr. 7544

 

zu Frage 7488
Sie haben gelogen! Die Benotung von Teilen des Kompetenztestes ist RECHTMÄßIG, nach Aussage des Schulamtes Leipzig und einer Verständigung zwischen Ihnen und diesem Schulamt. Sie ließen mich wissen, ich bekomme einen korrigierten Brief - Schulamt sagt auch dazu nein!
Warum lügen Sie? Ich sehe in Ihnen einen Vertreter des Staatsministeriums - ich bin maßlos enttäuscht!

Antwort vom 14.06.2010:

Es handelte sich hier um einen komplexen Abstimmungsprozess zwischen Kultusministerium, Bildungsagentur und Schulen. Ich habe Ihre Frage im April nach meinem damaligen Wissensstand und nach den mir vorliegenden Informationen aus dem Kultusministerium beantwortet. Eine vorsätzliche Falschaussage weise ich deshalb von mir. Die für Sie zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur hat die Handlungsweise der Schule Ihres Kindes bezüglich der Kompetenztests überprüft. Mir wurde jetzt das Schreiben, das Sie zum Sachverhalt erhalten hatten, zur Kenntnis gegeben. Hierin wird ausgeführt, dass es sich um eine besonders vorbereitete Situation handelte. Es wurden ausschließlich Inhalte bewertet, die im Unterricht vorher behandelt wurden. Zudem wurde die Bewertung als »Kurzkontrolle« gewichtet. Die Schule hat Sie über diese Vorgehensweise am 03.02.2010 in einer Elternversammlung unterrichtet. Auch die Schüler wurden vorab informiert, dass Teile des Kompetenztests bewertet werden. Grundsätzlich ist es jedoch so: Die Kompetenztests werden nicht benotet. In Zukunft ist es auch nicht mehr zulässig, Teile des Kompetenztests zu bewerten, wie es jetzt in Ausnahmefällen beispielsweise an Ihrer Schule noch gehandhabt wurde.