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Verwaltungsvorschrift (vollständig)
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zu Klassenarbeiten und komplexen Leistungen an Mittelschulen
(VwV Klassenarbeiten Mittelschulen)
Vom 01.08. 2005
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Regelungsgegenstand
Die Verwaltungsvorschrift ergänzt und konkretisiert die Regelungen der
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Mittelschulen im
Freistaat Sachsen und deren Abschlussprüfungen (Schulordnung Mittelschulen
Abschlussprüfungen – SOMIAP) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 325) zur
Ermittlung, Beurteilung und Bewertung von Leistungen, insbesondere § 19 Abs. 2
und 3, § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 1 bis 4 und § 24 Abs. 2.
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Klassenarbeiten und komplexe Leistungen sollen auf Anwendungsfähigkeit des
Gelernten, Transfer von Wissen und auf Beurteilungs- und Problemlösefähigkeiten
zielen. Klassenarbeiten und komplexe Leistungen sind gleichmäßig auf das Schuljahr zu verteilen.
IV.
Klassenarbeiten
Klassenarbeiten werden in der Regel in allen Fächern geschrieben. Die Anzahl
der Klassenarbeiten wird am Schuljahresanfang auf der Grundlage der Lehrpläne
durch die Fachkonferenzen festgelegt. Die in der nachfolgenden Tabelle
aufgeführten Mindestanzahlen von Klassenarbeiten pro Klassenstufe in den
Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Schuljahr sollen nicht
unterschritten werden. In den einzelnen Fächern kann pro Schuljahr eine
Klassenarbeit durch eine komplexe Leistung ersetzt werden.
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V.
Komplexe Leistungen
Von den Schülern sollen mindestens zwei komplexe Leistungen im Schuljahr
erbracht werden. Die Entscheidung, in welchen Fächern komplexe Leistungen
gefordert werden, trifft die Klassenkonferenz auf Vorschlag der Fachkonferenzen.
Bei fachübergreifenden komplexen Leistungen ist vorab eine Abstimmung
zwischen den Fachkonferenzen erforderlich.
Komplexe Leistungen können zum Beispiel sein:
a) die Erarbeitung, Dokumentation und Präsentation von Ergebnissen aus
Projekten;
b) umfangreiche schriftliche Arbeiten, wie Jahresarbeiten, Facharbeiten,
Dokumentationen;
c) anforderungsbezogene Berichte, zum Beispiel über Betriebspraktika und
Exkursionen oder
d) die selbstständige Planung, Durchführung und Auswertung von
Experimenten.
Das Erheben komplexer Leistungen setzt voraus, dass die Schüler innerhalb des
Unterrichts mit derartigen Anforderungen vertraut gemacht worden sind, so dass
sie in der Lage sind, diese anspruchsvollen Aufgaben weitestgehend selbstständig
zu bewältigen. Dazu gehört das Vertrautsein mit den dazu erforderlichen
Arbeitstechniken und dem Gebrauch von Hilfsmitteln.
Für eine komplexe Leistung im Fach wird in der Regel eine Gesamtnote vergeben,
die sich aus verschiedenen Teilleistungen zusammensetzen kann. Auf
Notentransparenz, Eigenständigkeit und Individualisierbarkeit der Leistungen ist
zu achten, insbesondere wenn die Ergebnisse der komplexen Leistung in
Teamarbeit, wie zum Beispiel in Projekten, entstanden sind. Die
Beurteilungskriterien müssen bekannt und für den Schüler nachvollziehbar sein.
Die Ermittlung, Beurteilung und Bewertung von komplexen Leistungen folgt
allgemeinen pädagogischen Grundsätzen und liegt in der pädagogischen
Verantwortung des Lehrers.
Bei fächerübergreifenden komplexen Leistungen muss jeder Fachlehrer
entscheiden, welche Leistung fachbezogen ist und mit welcher Gewichtung sie in
das jeweilige Fach einfließt. Von der Bildung einer Gesamtnote kann in diesen
Fällen abgewichen werden.
Die Bewertung einer komplexen Leistung muss einer Überprüfung standhalten
können. Deshalb ist es notwendig, die komplexen Leistungen der Schüler zu
dokumentieren und die Dokumentationen wie Klassenarbeiten aufzubewahren.
Die Bewertung und die Berücksichtigung von komplexen Leistungen bei der
Notenbildung sind den Schülern und Eltern zu Beginn des Schuljahres bekannt zu
geben.
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II.