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Komplexe Leistungen Mittelschulen

--------Gymnasien HIER--------

 

 

Verwaltungsvorschrift (vollständig)

 

des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

zu Klassenarbeiten und komplexen Leistungen an Mittelschulen

(VwV Klassenarbeiten Mittelschulen)

 

 

 

Vom 01.08. 2005

.....

 

Regelungsgegenstand

 

Die Verwaltungsvorschrift ergänzt und konkretisiert die Regelungen der

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Mittelschulen im

Freistaat Sachsen und deren Abschlussprüfungen (Schulordnung Mittelschulen

Abschlussprüfungen – SOMIAP) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 325) zur

Ermittlung, Beurteilung und Bewertung von Leistungen, insbesondere § 19 Abs. 2

und 3, § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 1 bis 4 und § 24 Abs. 2.

 

 

......

Klassenarbeiten und komplexe Leistungen sollen auf Anwendungsfähigkeit des

Gelernten, Transfer von Wissen und auf Beurteilungs- und Problemlösefähigkeiten

zielen. Klassenarbeiten und komplexe Leistungen sind gleichmäßig auf das Schuljahr zu verteilen.

IV.

Klassenarbeiten

Klassenarbeiten werden in der Regel in allen Fächern geschrieben. Die Anzahl

der Klassenarbeiten wird am Schuljahresanfang auf der Grundlage der Lehrpläne

durch die Fachkonferenzen festgelegt. Die in der nachfolgenden Tabelle

aufgeführten Mindestanzahlen von Klassenarbeiten pro Klassenstufe in den

Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Schuljahr sollen nicht

unterschritten werden. In den einzelnen Fächern kann pro Schuljahr eine

Klassenarbeit durch eine komplexe Leistung ersetzt werden.

 

 

.........

 

 

V.

Komplexe Leistungen

Von den Schülern sollen mindestens zwei komplexe Leistungen im Schuljahr

erbracht werden. Die Entscheidung, in welchen Fächern komplexe Leistungen

gefordert werden, trifft die Klassenkonferenz auf Vorschlag der Fachkonferenzen.

Bei fachübergreifenden komplexen Leistungen ist vorab eine Abstimmung

zwischen den Fachkonferenzen erforderlich.

 

Komplexe Leistungen können zum Beispiel sein:

a) die Erarbeitung, Dokumentation und Präsentation von Ergebnissen aus

Projekten;

b) umfangreiche schriftliche Arbeiten, wie Jahresarbeiten, Facharbeiten,

Dokumentationen;

c) anforderungsbezogene Berichte, zum Beispiel über Betriebspraktika und

Exkursionen oder

d) die selbstständige Planung, Durchführung und Auswertung von

Experimenten.

Das Erheben komplexer Leistungen setzt voraus, dass die Schüler innerhalb des

Unterrichts mit derartigen Anforderungen vertraut gemacht worden sind, so dass

sie in der Lage sind, diese anspruchsvollen Aufgaben weitestgehend selbstständig

zu bewältigen. Dazu gehört das Vertrautsein mit den dazu erforderlichen

Arbeitstechniken und dem Gebrauch von Hilfsmitteln.

Für eine komplexe Leistung im Fach wird in der Regel eine Gesamtnote vergeben,

die sich aus verschiedenen Teilleistungen zusammensetzen kann. Auf

Notentransparenz, Eigenständigkeit und Individualisierbarkeit der Leistungen ist

zu achten, insbesondere wenn die Ergebnisse der komplexen Leistung in

Teamarbeit, wie zum Beispiel in Projekten, entstanden sind. Die

Beurteilungskriterien müssen bekannt und für den Schüler nachvollziehbar sein.

Die Ermittlung, Beurteilung und Bewertung von komplexen Leistungen folgt

allgemeinen pädagogischen Grundsätzen und liegt in der pädagogischen

Verantwortung des Lehrers.

Bei fächerübergreifenden komplexen Leistungen muss jeder Fachlehrer

entscheiden, welche Leistung fachbezogen ist und mit welcher Gewichtung sie in

das jeweilige Fach einfließt. Von der Bildung einer Gesamtnote kann in diesen

Fällen abgewichen werden.

Die Bewertung einer komplexen Leistung muss einer Überprüfung standhalten

können. Deshalb ist es notwendig, die komplexen Leistungen der Schüler zu

dokumentieren und die Dokumentationen wie Klassenarbeiten aufzubewahren.

Die Bewertung und die Berücksichtigung von komplexen Leistungen bei der

Notenbildung sind den Schülern und Eltern zu Beginn des Schuljahres bekannt zu

geben.

.......

II.