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Für die Richtigkeit der gemachten Angaben kann aus rechtlichen Gründen keine Gewähr übernommen werden.

Kopiergeld- Sache des Schulträgers

Zitat der Bürgerbeauftragten

 

Frage Nr. 7619

 

Da kein Kopiergeld bezahlt wird, muß ein Junge Texte abschreiben,Leistungskontrolle.Alle anderen Schülern bekommen einen Vordruck zum Ausfüllen.
Ist das nicht Ungleichbehandlung und Diskriminierung im Unterricht?
Solche Kopien sind Bestandteil des Unterrichts des Lehrers. Entweder für alle oder für keinen!
Kann ich die ungerechte Note anzweifeln (er brauchte ja mehr Zeit als alle anderen)?

Antwort vom 13.09.2010:

Wenn sich der Sachverhalt wirklich so darstellt wie Sie angeben, ist das Vorgehen der Schule bzw. des Lehrers unzulässig. Der Schulträger hat laut §23 Schulgesetz
die notwendigen Lehr- umd Lernmittel bereitzustellen und dem Schulleiter die erforderlichen Mittel für die Beschaffung dieser Materialien zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören die Materialien, die der Lehrer zur Durchführung des Unterrichts benötigt, so auch Kopiertechnik und Papier.

Stehen nicht hinreichend Mittel für Kopien zur Verfügung oder soll Papier gespart werden, ist auch das Abschreiben von Aufgaben von der Tafel unproblematisch zulässig. Eine Ungleichbehandlung von Schülern ist aber insbesondere im Pflichtbereich der Schule also hinsichtlich der Erteilung des lehrplanmäßigen Unterrichts nicht zulässig. Darunter fällt auch die Aufgabenstellung bei einer Leistungskontrolle. Sinn der Unentgeltlichkeit des Unterrichts und der Lernmittelfreiheit in öffentlichen Schulen ist, dass unabhängig vom Einkommen der Eltern ein Teilhaberecht zum Besuch des lehrplanmäßigen Unterrichts festgeschrieben ist.

Sie können sich hinsichtlich des Problems auch an die zuständige Schulaufsicht, die Sächsische Bildungsagentur (jeweilige Regionalstelle) wenden.