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Regelungen bei Kuraufenthalt

Fehltage:

 

Zitat Bürgerbeauftragte:

 

Frage Nr. 167

 

Mein Sohn besucht eine Grundschuile in Dresden. Seit ca. 5 Wochen ist er zur Kur und besucht dort die Klinikschule. Er erfüllt u.a. die vom Grundschullehrer mitgegebenen Aufgaben.
Auf dem Zeugnis wurden über 25 Fehltage eingetragen, mit der Begründung, er besuche ja nicht unsere Schule. Ist dies wirklich im Sinne der Neuregelung?

Antwort vom 09.02.2001:

Gemäß der Neuregelung werden Fehltage auf dem Zeugnis oder der Halbjahresinformation eingetragen.

Offenbar hat die Schule die Neuregelung missverstanden. Wenn eine Bestätigung der Klinikschule über den Schulbesuch Ihres Sohnes bei seiner Schule vorlag, hätten nicht Fehltage eingetragen werden dürfen, sondern höchstens eine Bemerkung über den Besuch der Klinikschule.