Die Grundlagen für Bewertungen bilden die Lehrpläne. Aber zugelassene Lehrbücher stimmen nicht immer mit diesen überein. Die Zulassungsverordnung spricht von Übereinstimmung, aber nicht von vollständiger Übereinstimmung.
"Es ist möglich, dass in Lehrbüchern Inhalte enthalten sind, welche über den sächsischen Lehrplan hinausgehen.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass nicht das Schulbuch den "heimlichen Lehrplan" darstellt, sondern der Unterricht auf der Basis des geltenden Lehrplans erteilt wird. "(Zitat Mitarbeiterin SBI)
Für Mittelschulen und Gymnasien heißt es dazu gleich:
Grundlagen der Leistungsbewertung
(1) Die vom Staatsministerium für Kultus erlassenen Lehrpläne und Stundentafeln sowie die Bildungsstandards bilden die Grundlage für die Leistungsanforderungen.
(3) Anforderungen im Sinne des Absatzes 2 sind die im Lehrplan festgelegten Ziele und Inhalte sowie der Grad der selbstständigen und richtigen Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, einschließlich der Art der Darstellung.
Das heißt ?
Wenn das Lehrbuch Deutsch der Klasse 5 bereits Adverbialbestimmungen enthält, darf es im Unterricht behandelt werden. Es darf aber nicht Inhalt einer Arbeit sein und benotet werden, da es der Lehrplan erst in Klasse 6 vorsieht.
Auch das Lehrbuch Klasse 6 ist hier hinterhältig: Es behandelt auf einer Seite als Übung einen offiziellen Brief. Dieser gehört aber in den Lehrplan der Klasse 8.
In Klasse 7 kommt zu Anrede/Text/Gruß erst das Datum hinzu .
(Kennen der Zeichensetzung bei Datumsangaben --Brief, Einladung)
Erst in Klasse 8 ist der off. Brief im Rahmen der Bewerbungsunterlagen Bestandteil des Lehrplans.
Nachdem dies trotzdem den Schülern einer 6. Klasse ( Zwickauer Landkreis) abverlangt wurde, kam dazu ein interessanter Ausrederechtfertigungsbrief der Schulleiterin (offizieller Brief!).
Der Witz:
Nach den Bewertungskriterien der Klassenarbeit hätte auch die Schulleiterin( Deutschlehrerin) Punktabzug für ihren offiziellen Brief erhalten!
J
Um hier berechtigten Reklamationen in Klassenstärke vorzubeugen, sollten alle Lehrkräfte rechtzeitig den Lehrplan mit den Lehrbüchern vergleichen.
Auch wenn konkret Ausgabe Sachsen darauf steht, muss es nicht übereinstimmen.
In der Ausgabe " Schlüssel zur Mathematik" vom Cornelsenverlag fehlen z.B. lehrplanrelevante Inhalte.
Wenn ein Lehrer berechtigt den vorgegebenen Inhalt des Lehrplans als miserabel einstuft, darf er im Unterricht sinnvollen Zusatzstoff behandeln. Er darf diesen aber nicht bei einer Arbeit abfragen und benoten.
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Bei dieser Aufgabe in einer Kurzkontrolle wird links der Strahlenverlauf an einer Sammellinse verlangt.--Steht im Lehrplan.
Rechts wird aber der Strahlenverlauf an einer Zerstreuungslinse verlangt-- Steht nicht im Lehrplan als verbindliches Ziel/Inhalt. Das Lehrbuch erwähnt auch nur kurz, dass es diese Linsenform gibt, aber ohne Strahlenverlauf etc.-- Darf also nicht benotet werden!
(Lehrpläne schwarz gedruckt: verbindliche Ziele und Inhalte
grau gedruckt: Bemerkungen)
Lehrplan Gymnasium
Übertragen der Kenntnisse über die Bildentstehung
an Sammellinsen auf einfache optische
Geräte
- Strahlengang an Sammellinsen Brennpunkt, Brennweite
Parallel-, Brennpunkt- und Mittelpunktstrahl
- SE: Bilder an Sammellinsen
Brechkraft einer Linse
wirkliche und scheinbare Bilder
zeichnerisches Darstellen
- Experimente zu einfachen optischen
Geräten
Lupe, Brille, Projektor, Fotoapparat
SE: Prinzip eines einfachen optischen Gerätes
Bau eines optischen Gerätes
Präsentation der angefertigten Objekte
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Lehrplan Mittelschule
- Sammellinsen mit SE Hinweis auf Zerstreuungslinsen
- Brennpunkt und Brennweite
-Bildentstehung mithilfe der
Hauptstrahlen
vergrößerte und verkleinerte Bilder
reelle und virtuelle Bilder