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VORSICHT SATIRE ! 

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Für die Richtigkeit der gemachten Angaben kann aus rechtlichen Gründen keine Gewähr übernommen werden.

Zusammensetzung der Noten

§ 19

Grundlagen der Leistungsbewertung

(1) Die vom Staatsministerium für Kultus erlassenen Lehrpläne und Stundentafeln sowie die Bildungsstandards bilden die Grundlage für die Leistungsanforderungen

 

Aus welchen Noten muss sich eine Endjahresnote bzw. Halbjahresnote zusammensetzen?

Noten müssen vergleichbar sein!

Das ist nicht erfüllt, wenn die Lehrerin J fast nur die Rechtschreibung und Schönschrift ihrer 3. Klasse bewertet und Lehrerin A einer anderen Klasse nur das Lesen bewerten würde.

 

Die Noten müssen sich anteilig aus den jeweiligen Lernbereichen des Lehrplans zusammensetzen. Alle Lernbereiche sind somit bei der Notengebung zu berücksichtigen. Diese "Mischung" sollte auch schon zum Halbjahr stimmen, da die Bildungsempfehlungen der 4. Klassen mit den Halbjahresnoten erstellt werden. 

 

Beispiel:

 

Der Lehrplan Deutsch der Klasse 3 besteht aus 196 Unterrichtsstunden.

Davon entfallen auf Schreiben 35 Stunden (ca. 18%)

                                     Sprechen  25 St.           (ca. 13 %)

                                     Rechtschr. 35 St.          (ca. 18 %)

                                     Lesen        50 St.            (ca. 26 %)

                                     Sprache  30 St.              (ca. 15%)

                                    Sonstiges 21 St.             (ca.  10 %)

 

Wenn zum 1. Halbjahr 2 Rechtschreibnoten, 2 Schönschriftnoten, 1 Note für eine verschlechterte und nicht angekündigte Orientierungsarbeit und nur 1 Lesenote vorliegen und Noten für Sprachliches oder selbst Geschriebenes völlig fehlen, da es nicht unterrichtet wurde, darf man nicht nur; sondern sollte man der Lehrkraft deutlich den Lehrplan unter die Nase reiben. Besonders dann, wenn alle anderen Lehrkräfte der Schule es selbständig schaffen, diesen erstklassig umzusetzen.