Pages to the People

ooooooooooooooooooooooooooo

VIELEN DANK ! VIELEN DANK !

 

wwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwww

www.lesen-lernen.info www.lesen-lernen.info

...............................................................

www.schulkritik.de

 

www.lernen-ohne-angst.de

 

Elternvertretungen

www.ler-sachsen.de

www.ker-vogtlandkreis.de

 

 

.............................................................

 

VORSICHT SATIRE ! 

............................................................

Für die Richtigkeit der gemachten Angaben kann aus rechtlichen Gründen keine Gewähr übernommen werden.

Punktabzug für Rechtschreibfehler und äußere Form in GEO, BIO, etc. ???

Mittelschulen SOMIAP:                                            Grundschulen HIER

 

§ 19

Grundlagen der Leistungsbewertung

(1) Die vom Staatsministerium für Kultus erlassenen Lehrpläne und Stundentafeln sowie die Bildungsstandards bilden die Grundlage für die Leistungsanforderungen.

§ 20

(3) Anforderungen im Sinne des Absatzes 2 sind die im Lehrplan festgelegten Ziele und Inhalte sowie der Grad der selbstständigen und richtigen Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, einschließlich der Art der Darstellung.

 

 

 Kommentar: Lehrpläne bilden die Grundlage für Bewertungen. Nur was darin steht, darf bewertet werden. In Deutsch und Fremdsprachen ist Rechtschr. und Grammatik Teil des Lehrplans und darf deshalb bewertet werden. In Geo z.B. steht es nicht im Lehrplan, deshalb darf in einem Geohefter die Rechtschreibung nicht bewertet werden.

 

Mit "Art der Darstellung "ist nicht die äußere Form gemeint, sondern dass z.B. eine Berechnung mit vorgegebenen Lösungsweg aufzuschreiben ist, oder ein Protokoll nach einer bestimmten Struktur anzulegen ist. (Sonst würde es auch Qualität der Darstellung heißen.)

    

§ 21

(3) ........ In allen Unterrichtsfächern sind bei Klassenarbeiten schwerwiegende Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sowie schwerwiegende Ausdrucksmängel zu vermerken.

 

   Kommentar:

In der Mittelschule sind Rechtschreibfehler etc. NUR zu vermerken, aber nicht zu bewerten bzw. zu benoten.

 Sprachrichtigkeit= Rechtschreibung, Grammatik, Satzbau

 

Da äußere Form ebenfalls nicht Inhalt der Lehrpläne ist und in der SOMIAP auch nicht erwähnt wird, fehlt für eine Benotung jede rechtliche Grundlage.

 

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Geschichtsarbeit 6. Klasse Mittelschule

    -Abzug eines halben Punktes wegen Rechtschreibfehler

        -ebenfalls nicht zulässig

 

___________________________________________________________________

 

Gymnasien SOGY:

 

Hier gelten andere Regeln als an der Mittelschule!

 

§ 21 Äußere Form, Sprachrichtigkeit und Ausdruck

(1) bei der Bewertung einer Klassenarbeit, Komplexen Leistung oder Klausur werden schwerwiegende Mängel in der äußeren Form bei der Notengebung berücksichtigt. Dies ist bei der Benotung zu vermerken.

 

Kommentar: Nur schwerwiegende Mängel sind bei der Notengebung zu berücksichtigen, aber nicht bei Kurzkontrollen etc.

 

(2) Ebenso werden schwerwiegende Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sowie schwerwiegende Ausdrucksmängel in allen Unterrichtsfächern bei der Notengebung berücksichtigt. Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit und Ausdrucksmängel werden grundsätzlich in allen schriftlichen Arbeiten gekennzeichnet.

 

§ 19

(4) Die allgemein für die Bewertung der Leistungen in den einzelnen Fächern maßgebenden Kriterien hat der Fachlehrer den Schülern und, soweit die Schüler nicht volljährig sind, ihren Eltern darzulegen.

 

Kommentar: Die oft übliche Praxis jeden Rechtschreibfehler sofort mit Punktabzug zu bestrafen, verstößt gegen die rechtlichen Grundlagen.

Nur SCHWERWIEGENDE Verstöße dürfen in die Notengebung einfließen. Das heißt im Umkehrschluß, leichte und mittlere Verstöße fließen nicht in die Note ein.

Auch diese Kriterien muss der Fachlehrer spätestens auf Nachfrage bekanntgeben. Lassen Sie sich zum ersten Elternabend an konkreten Beispielen erklären, was die Fachlehrer als leichte, mittlere und schwerwiegende Verstöße bei Form und Sprachrichtigkeit zu Grunde legen.

(z.B. Zentralmasiv- leicht; Sendralmasif- schwerwiegend)

Eine einheitliche Regelung aller Lehrer würde natürlich die Sache erleichtern.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Zur Form, Zitat der Bürgerbeauftragten:

 

Frage Nr. 3848

 

Ich habe bei einer Leistungskontrolle in Geschichte vergessen oben die Formalien(2.LK Geschichte) hinzuschreiben.
Darf der Lehrer mir dafür eine BE abziehen?

Antwort vom 20.06.2005:

Gemäß § 19(2) der Schulordnung Gymnasien - SOGY - liegt die Ermittlung, Beurteilung und die daraus folgende Bewertung in der pädagogischen Verantwortung der beteiligten Lehrer.

In Abiturklausuren können für grobe Formverstöße bis zu zwei Bewertungseinheiten abgezogen werden.

Selbst bei Kenntnis beider Bestimmungen erscheint mir im geschilderten Falle (sollte es ein einmaliger Formverstoß sein) der Abzug eine BE pädagogisch nicht sinnvoll. Sollte einem Lehrer jedoch schließlich der Kragen wegen fortlaufender Formverstöße geplatzt sein, ist der schließlich erfolgte Abzug einer BE ein Warnschuss vor den Bug.

: