Rechtliche Grundlagen HIER
HANDREICHUNG
zur Leistungsermittlung und Leistungsbewertung im Schulsport HIER
Dort ist unter anderem nachzulesen:
Die
gerechte Leistungsbewertung im Sport ist von der Beachtung der individuellen Dimension abhängig. Die psychischen und physischen Voraussetzungen des Schülers sind zu berücksichtigen. Durch einen leistungsdifferenzierten Unterrichtansatz, differenzierte Auswahl von Unterrichtsinhalten und Variieren der methodischen Herangehensweise kann das entwickelte Leistungsniveau eingeschätzt werden.
Da ein Viertklässler mit einer Körpergröße von 120 cm beim Hochsprung nicht die gleichen Leistungen erbringen kann, wie ein Mitschüler mit einer Körpergröße von 160 cm, sind andere Leistungsmaßstäbe für die Bewertung anzusetzen.
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Meine Tochter wurde auf Empfehlung der Schulärztin 1 Jahr später eingeschult, da sie körperlich noch nicht so weit war. Jetzt ist sie in der 6.Klasse und hat die körperlichen Rückstände gegenüber ihren Mitschülern immer noch nicht aufgeholt. Im Sportunterricht wird sie nach der Tabelle für Klasse 7 bewertet und verliert zunehmend die Freude am Sportunterricht. Gibt es dazu konkrete Vorschriften?
Ihre Tochter muss nach den Bewertungsrichtlinien für die Klasse 6 bewertet werden!
Sollten weiterhin Probleme in dieser Sache auftreten, wenden Sie sich bitte direkt an den Schulsportreferenten in der Regionalstelle Dresden der Sächsischen
Bildungsagentur.