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Für die Richtigkeit der gemachten Angaben kann aus rechtlichen Gründen keine Gewähr übernommen werden.

Fehlende Unterschrift= 6?

Zitat der Bürgerbeauftragten:

 

Frage Nr. 502

 

Kann man die fehlende Unterschrift unter eine Kurzarbeit als 6 im Fach werten?

Antwort vom 11.06.2004:

Da gemäß §17 der Schulordnung Mittelschulen - SOMI - und analog auch in der Schulordnung Gymnasien - SOGY - Grundlagen der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen sind, darf auf eine nicht vorliegende Unterschrift der Erziehungsberechtigten unter einer Arbeit nicht mit einem "ungenügend (6)" im entsprechenden Fach bewertet werden.