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Für die Richtigkeit der gemachten Angaben kann aus rechtlichen Gründen keine Gewähr übernommen werden.

Angemessene Zeit für Arbeiten

Zitat, Anfrage an das Kultusministerium

Frage Nr. 7545

Für Arbeiten etc. ist ein angemes.Zeitrahmen zu gewähren. Gibt es dafür konkrete Vorgaben? Kann man von davon sprechen, wenn der größte Teil der Schüler die Aufgaben nicht in der vorgegebenen Zeit schafft? Durch eine zu kappe Zeit für die Aufgaben kann ein Lehrer so schon im Vorfeld Einfluss auf die Noten nehmen; welche Möglichkeiten » der Gegenwehr« gibt es hier? (GS,MS)

Antwort vom 11.06.2010:

Die Ermittlung, Beurteilung und daraus folgende Bewertung von Leistungen liegt in der pädagogischen Verantwortung des Lehrers. Welche Zeit für eine Arbeit angemessen ist, hängt vom Inhalt und von den Anforderungen der Arbeit ab. Konkrete Vorgaben sind nicht geregelt. Sofern die Mehrzahl der Schüler die Aufgabe in der vorgegebenen Zeit nicht bewältigt hat, kann der Lehrer dies bei der Benotung berücksichtigen. Auch dies liegt in seiner pädagogischen Verantwortung.

Den Elten steht ein Informationsrecht gegenüber dem Lehrer zu, so dass er die gegebene Note begründen muss. Insoweit sollte ein klärendes Gespräch mit dem Lehrer ggf. dem Schulleiter geführt werden. Einzelne Noten sind nicht angreifbar. Lediglich in dem Fall, in dem diese Einzelleistung im Ergebnis zu einer schlechten Zeugnisnote im Jahreszeugnis führt, die wiederum zur Nichtversetzung führt, kann gegen das Jahreszeugnis und somit mittelbar gegen die Benotung der Einzelleistung Widerspruch eingelegt werden.